Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ladengeschäft & Montagearbeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen --- Stand Januar 2023 --- 
Für das Ladengeschäft und Montagearbeiten

TOPSTAR Das Sicherheitsfachgeschäft
Markus Amann
Röthenbacher Straße 9
91207 Lauf

A Allgemeines 
1. Die folgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsinhalt für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden.
2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind grundsätzlich unwirksam, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. In jedem Fall gelten die Regelungen über den Eigentumsvorbehalt in jedem Fall auch bei entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers.
3. Sollten eine oder mehrere der nachstehenden Bedingungen nicht rechtswirksam sein, oder durch eine Änderung der Gesetzgebung oder Rechtsprechung nicht Rechtsbeständig bleiben, oder sollten sich Lücken im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. An die Stelle der unwirksam gewesenen oder gewordenen Festlegungen treten die Vereinbarungen, die beide Partner anstelle der rechtlich unwirksamen gewollt hätten, soweit sie den üblichen Geschäftsgepflogenheiten und den guten Sitten nach Treu und Glauben entsprechen. 

B Angebot und Auftrag 
1. Angebote sind freibleibend; Liefermöglichkeit und Zwischenverkauf vorbehalten. 
2. Angebote, Kataloge usw. dürfen weder im Ganzen noch teilweise weder im Original noch in Vervielfältigung dritten Personen gegenüber zugänglich gemacht werden. 
3. Angaben über Maße und Ausführungen in Angeboten und Drucksachen sind für uns unverbindlich; kleine Abweichungen behalten wir uns vor. 
4. Beanstandungen von Auftragskopien und Auftragsbestätigungen sind sofort, spätestens aber innerhalb drei Werktage, geltend zu machen.
5. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.

C Preise 
1. Preise sind freibleibend. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
2. Unsere Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer in der am Tag der Lieferung gültigen Höhe. zzgl. Porto und Verpackung.
3. Individuell vereinbarte Rabatte finden auf die Bruttopreise Anwendung. Ausgenommen von jeglichem Rabatt sind Nachschlüssel, gefräste Schlüssel, sowie Leistungen die individuelle Arbeitskraft (Montage, Umbau, Dienstleistung, Wartung sowie Servicepauschalen) erfordern. 
4. Beim Versand von Waren trägt der Kunde die Versandgebühren selbst. 
5. Transportversicherung ist in den Preisen nicht enthalten. Verpackung wird nicht zurückgenommen. 
6. Aufträge unter einem Warenwert von 30,- € werden generell ohne Rabatt abgerechnet, auch wenn ein Rabatt vereinbart wurde 

D Lieferung 
1. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart. Die Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind für uns jedoch unverbindlich. Teillieferungen und deren Berechnung behalten wir uns vor. Die angegebenen Lieferzeiten beginnen erst nach der Klärung sämtlicher Ausführungseinzelheiten; bei Schließanlagen zusätzlich mit der schriftlichen Freigabe des Schließplanes. Auftragsänderungen auf Wunsch des Kunden starten die Lieferfrist von neuem.
2. Eine Verlängerung der Lieferfrist aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen behördlicher Maßnahmen oder von uns nicht verschuldeter Ereignisse wird von uns nicht verantwortet. 
3. Verstreicht ein Liefertermin, so ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Hierfür müssen wir schriftlich in Verzug gesetzt und eine Nachfrist von in der Regel 14 Tagen gesetzt werden. 
4. Warenrückgaben sind nur nach unserer vorherigen Zustimmung zulässig, wenn die Ware fabrikneu und originalverpackt ist. Diese werden zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisen gutgeschrieben. Wir behalten uns für den Bearbeitungsaufwand einen Abzug von 20 % auf den Gutschriftsbetrag vor. 
5. Sonderbestellungen oder -anfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. 

E Beanstandungen 
1. Transportschäden oder fehlende Packstücke sind am Tage des Empfangs schriftlich anzuzeigen.
2. Verdeckte Mängel müssen von dem Empfänger schriftlich innerhalb einer Woche gemeldet werden. 
3. Montageleistungen gelten mit der geleisteten Unterschrift auf den Montage- bzw. Lieferschein als abgenommen. 

F Mängelhaftung
1. Für Mängel der Lieferung und Montage - außer bei zugesicherter Eigenschaft oder schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche gemäß der gesetzlichen Mängelhaftung.
2. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserung ist ausdrücklich zulässig. 
3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden die entstanden sind in Folge normalen Gebrauchs oder Abnutzung, sowie fehlerhafter oder vernachlässigter Wartung bzw. sowie nicht sachgemäßer Beanspruchung. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch bei Nichtbeachtung geltender Normen oder Herstellerbedienungshinweisen. Auch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten Dritter ohne unsere ausdrückliche Genehmigung befreien uns von jeglicher Gewährleistung. 
4. Reklamationen sind kein berechtigter Grund für Zahlungsaufschub. In jedem Fall verlangen wir zumindest a-conto-Zahlung für unbestritten vertragsgemäß gelieferte Ware oder Montageleistungen. 

G Haftungsbeschränkung 
1. Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung ist auf die Höhe des Leistungswertes begrenzt.
2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben davon unberührt 

H Zahlung 
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungsdatum im Zeitraum der in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel. Bei Onlinebestellungen gibt es kein Skonto. Rechnungen für Montageleistungen, für Wartungsverträge oder erbrachte Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug rein netto zu bezahlen.
2. Als Bezahlung gilt die Rechnungsbegleichung in Bar, per EC-Cash. Banküberweisung. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet und nehmen diese nur vorbehaltlich der Diskontiermöglichkeit an. Wechseldiskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Verkäufers und sind sofort zahlbar. 
3. Eine Rechnungstellung unter 50,-€ Warenwert erfolgt mit einer Rechnungsgebühr von 15,-€.
Wird bei Rechnungsstellung unter 50,-€ Warenwert erhoben, wenn der Kassenbeleg dem Kunden nicht ausreichend ist.
4. Änderungen der Rechnung nach Rechnungserhalt werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von  10,-€ berechnet. 
5. Privathaushalte müssen Handwerkerrechnungen 2 Jahre aufbewahren. 
6. Bei nicht vertragsgemäßer Zahlung sind wir ohne ausdrückliche Inverzugsetzung berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 7 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Auf den Verzug finden §§286ff BGB n.F. Anwendung. 
7. Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden, auch die noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen, sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt uns der Verzug zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Menge. 
8. Bei Zahlungseinstellung des Käufers sowie Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens sind alle unsere Rechnungen sofort fällig. 
9. Rechnungen können wir nur noch bearbeiten. wenn diese - entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung - die dort ausgewiesene Bestellnummer, Artikelnummer sowie Positionsnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. 
10. Wir bezahlen, sofern nicht anders vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Maßgeblich für die Zahlungs- und Skontofrist ist der Tag der Einreichung des Überweisungsauftrages bei unserer Bank.

I Eigentumsvorbehalt 
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten und montierten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages vor.
2. Die Be-, Verarbeitung oder Montage der von uns gelieferten Vorbehaltsware sichert uns ein Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu. 
3. Der Kunde ist verpflichtet. seinen Abnehmern unseren vorstehenden Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und aufzuerlegen. 
4. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde mit Wirksamwerden dieser Geschäftsbedingungen bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen hiermit schon im Voraus an uns ab. 

K Datenschutz 
 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 

L Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 
1. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
2. Erfüllungsort ist stets Nürnberg. Zölle und Abgaben, die infolge der Ausfuhr aus dem Herkunftsland des Lieferanten und infolge der Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland fällig werden, trägt der Lieferant. 
3. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Hersbruck.

M Gefahrenübergang 
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Lieferanten. Die Gefahr geht erst mit Ablieferung der Ware bei uns auf uns über.
2. Der Lieferant ist verpflichtet. auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer. Artikelnummer und Positionsnummer anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten. 
3. Bei Lieferung von Waren mit präferentiellem Ursprung ist uns die Lieferantenerklärung über den zollrechtlichen Ursprung der Ware (Artikel 3 der Verordnung EGI Nr. 1207/2001 des Rates) spätestens bei Anlieferung der Ware zu übergeben. Auf Anforderung ist uns ein Auskunftsblatt INF 4 Artikel der Verordnung (EGI Nr. 1207/2001 des Rates) zur Verfügung stellen. Erfüllt der Lieferant diese Verpflichtung nicht oder gerät er mit der Erfüllung dieser Verpflichtungen in Verzug, so haftet er uns wegen aller uns hieraus erwachsenden Nachteile nach den gesetzlichen Vorschriften 

N Arbeitszeit / Türöffnungen / Anfahrt
1. Die Arbeitszeiten werden je angefangene Halbe Stunde abgerechnet, zur Arbeitszeit zählen auch Zeiten von An- und Abfahrten.
2. Die Kosten der Arbeitszeit sind wie folgt:
Facharbeiter Mechanik = 70,-€
Facharbeiter Elektro = 90,-€ 
Facharbeiter Elektronik (Alarmanlagen, Zutrittskontrolle) = 110,-€
inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
2a. Bei Sofortbereitschaft noch am gleichen Arbeitstag, nach Anruf des Kunden, wird eine Sofortpauschale von 120,-€ zzgl. der geleisteten Arbeitszeit fällig.
3. Zu der Arbeitszeit gehören auch folgende Zeit die beim Kunden vor Ort nicht sichtbar sind, Arbeitsvor- und nachbereitung, Be- und Entladen sowie Materialbeschaffung für den Kunden.
4. Wenn in Angeboten ein Montage-Komplettpreis Angeboten ist, ist dieser gültig und nicht nachverhandelbar nach Arbeitsende.
5. Türöffnungen werden nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweis oder Reisepass ausgeführt
6. Die Zahlung bei Türöffnungen erfolgt in BAR sofort nach der Türöffnung.
7. Anfahrten werden zum Kunden ab dem Firmensitz, 91207 Lauf – Röthenbacher Str. 9, verrechnet. 
Die Preise sind hierzu wie folgt:    
 0 – 5 Kilometer = 25,-€
 6 – 10 Kilometer = 35,-€
 11 – 15 Kilometer = 40,-€
 16 – 20 Kilometer = 50,-€
 21 – 25 Kilometer = 60,-€
 26 – 30 Kilometer = 70,-€
 31 – 35 Kilometer = 80,-€
 36 – 40 Kilometer = 90,-€
 41 – 45 Kilometer = 100,-€
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